Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen KfZ-Steuer-Rechner oder die Kfz-Steuer-App zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Ansprechpartner und Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

Allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer (z. B. Fragen vor Erwerb oder Umrüstung eines Kraftfahrzeugs, zu möglichen Befreiungen, zur Höhe, zur Berechnung, zur Zahlungsweise und zur Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer) beantwortet die Zentrale Auskunft.

Anliegen zu Ihrem konkreten Steuerfall (z. B. Anträge auf Befreiungen und Begünstigungen, Einsprüche zum Steuerbescheid, SEPA-Mandate) werden von Ihrem zuständigen Hauptzollamt bearbeitet.

Darüber hinaus können Sie an jeder Kontaktstelle des Zolls wohnortnah Anträge stellen, Unterlagen (z. B. Anträge zur Steuerbegünstigung für schwerbehinderte Personen) einreichen oder die Einzahlung von Rückständen zur Kraftfahrzeugsteuer vornehmen.

Zur Kontaktstellensuche.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen KfZ-Steuer-Rechner oder die Kfz-Steuer-App zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Ansprechpartner und Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

Allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer (z. B. Fragen vor Erwerb oder Umrüstung eines Kraftfahrzeugs, zu möglichen Befreiungen, zur Höhe, zur Berechnung, zur Zahlungsweise und zur Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer) beantwortet die Zentrale Auskunft.

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Darüber hinaus können Sie an jeder Kontaktstelle des Zolls wohnortnah Anträge stellen, Unterlagen (z. B. Anträge zur Steuerbegünstigung für schwerbehinderte Personen) einreichen oder die Einzahlung von Rückständen zur Kraftfahrzeugsteuer vornehmen.

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Letzte Aktualisierung: 23.07.2021 um 00:00 Uhr
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