Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Wenn Sie für den privaten Haushalt Handwerker oder Dienstleister beauftragen, ist dies oftmals zum Teil steuerlich absetzbar. Immerhin 20 Prozent können Privathaushalte für Handwerkerleistungen (maximal 1.200 Euro), für Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen (maximal 4.000 Euro) von der Steuerlast abziehen.

Wer eine/n Minijobber/in zu Hause beschäftigt, beispielsweise eine Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis, kann ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen und so bis zu 510 Euro sparen.

Diese Steuerermäßigungen können sogar nebeneinander gewährt werden, so dass Sie insgesamt bis zu 5.710 Euro pro Jahr sparen können. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für diese Steuerermäßigungen geben.