Handicap und Steuern. Steuertipps für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen nicht nur zu integrieren, sondern die Inklusion von ihnen in allen Bereichen zu erreichen – diesem Ziel hat sich das behindertenpolitische Maßnahmenpaket der brandenburgischen Landesregierung verschrieben.

Bundesweit gab im Jahr 2015 insgesamt 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen – das waren 9,3 Prozent der gesamten Bevölkerung. In Brandenburg waren es rund 261 000 Menschen. Die wenigsten Behinderungen sind angeboren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde im Jahr 2015 festgestellt, dass bei rund 86 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Deutschland die Behinderung durch eine Krankheit verursacht worden war. Vier Prozent der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf und zwei Prozent waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.

Für viele Betroffene geht das Leben mit einer Behinderung mit besonderen Belastungen einher. Allzu oft sind diese auch verbunden mit höheren finanziellen Aufwendungen. Aber: Das Steuerrecht sieht deshalb zahlreiche Erleichterungen für Menschen mit Handicap vor. Diese finden Sie im Folgenden anschaulich beschrieben.

Mit der vorliegenden Publikation hat das Brandenburger Finanzministerium seine Informationsbroschüre für Menschen mit Behinderungen erneut aktualisiert, die nun bereits in dritter Auflage erscheint. Wir geben mit diesem Heft einen Überblick über die für Sie relevanten steuerrechtlichen Regelungen und hoffen, damit Hilfe zu Ihrer finanziellen Entlastung geben zu können.