Stellenausschreibung des Finanzamtes Luckenwalde

Das Finanzamt Luckenwalde sucht: Auszubildende im Beamtenverhältnis

- Erschienen am 31.05.2023

Im Land Brandenburg gibt es 13 Finanzämter, in denen unsere Beschäftigten im Innen- und Außendienst dafür sorgen, dass die Steuern den Gesetzen entsprechend festgesetzt und erhoben werden. Sie erfüllen damit eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für das Gemeinwohl.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (w/m/d)* im Finanzamt Luckenwalde, die ab dem 15. August 2024 als Auszubildende im Beamtenverhältnis die Voraussetzung für eine spätere dauerhafte Tätigkeit als Finanzwirtinnen und -wirte und für eine Verbeamtung auf Lebenszeit in der Laufbahn des mittleren Steuerverwaltungsdienstes erwerben.

In der Zeit vor Ausbildungsbeginn nehmen Sie im Finanzamt einfache finanzamtstypische Tätigkeiten wahr und lernen dabei das breite Aufgabenspektrum eines Finanzamtes kennen. Ab dem 15. August 2024 absolvieren Sie die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt. Die theoretische Ausbildung findet an unserer landeseigenen Ausbildungsstätte in Königs Wusterhausen statt, die praktischen Teile der dualen Ausbildung absolvieren Sie in Ihrem Finanzamt.

Wir suchen

Bewerberinnen und Bewerber, die

  • bereit sind, ihre Aufgaben mit Verständnis für die Belange der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zu erfüllen,
  • motiviert sind, die duale Ausbildung erfolgreich abzuschließen,
  • kommunikativ und konfliktfähig sind,
  • gern mit moderner Software arbeiten möchten und
  • wirtschaftliches Verständnis mitbringen.

Wir bieten

  • vor Beginn der Ausbildung eine praktische Tätigkeit im Finanzamt bei einem Gehalt von ca. 2.400 € brutto (nach Entgeltgruppe 3 des TV-L),
  • eine duale Ausbildung (Dauer 2 Jahre) mit Bezahlung (ca. 1.300 € brutto),
  • bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung schon während der dualen Ausbildung,
  • eine fundierte Steuerrechtsausbildung an der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen,
  • eine umfassende praktische Ausbildung in Ihrem Finanzamt.

Bei erfolgreichem Bestehen der dualen Ausbildung erhalten Sie ein Übernahmeangebot in einem unserer Finanzämter (Beamtenverhältnis auf Probe, wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, sonst Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst).

Unsere Finanzämter zeichnen sich durch eine familienbewusste Personalpolitik aus und bieten verschiedene Einsatzgebiete, interessante Tätigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Tätigkeit im Finanzamt ist auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Lediglich für die Zeit der theoretischen Ausbildung (insgesamt 8 Monate, verteilt auf 3 Abschnitte) ist Teilzeit nur in begrenztem Umfang möglich.

Unsere Einstellungsvoraussetzungen

  • Mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss mit guten Noten (Durchschnitt 3,0 oder besser).
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats.

Wenn Sie sich für die Tätigkeit im Finanzamt mit anschließender dualer Ausbildung interessieren, bewerben Sie sich bitte bis zum 19.06.2023 per E-Mail, die Sie an folgende Adresse richten: vorzimmer.luckenwalde@fa.brandenburg.de. Bitte fügen Sie Ihre vollständigen und aktuellen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis des mittleren Schulabschlusses, Arbeitszeugnisse soweit vorhanden; etc.) bei. Unvollständig eingereichte Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen von Schwerbehinderten bevorzugt berücksichtigt, Nachteilsausgleich wird selbstverständlich gewährt. Wünschenswert bei ausländischen Bewerbenden sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau vergleichbar C1 oder besser.

Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns die gesetzliche Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung (grundsätzlich 39 Jahre) nicht erfüllen, werden im Angestelltenverhältnis ausgebildet und können auch nach Ausbildungsende nicht verbeamtet werden.

Weitere Informationen zu den Finanzämtern sowie zum Berufsbild der Beamtin/des Beamten – Steuerverwaltung finden Sie im Internet unter

www.steuer-deine-zukunft.de

und im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit unter dem Suchbegriff „Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (mittl. Dienst)“

Die Bewerbungsfrist für die o. g. Ausbildung läuft bis zum 19.06.2023. Die Frist ist eine Ausschlussfrist.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem „Informationsblatt Datenschutz“ auf der Internetseite www.mdfe.brandenburg.de entnehmen.

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Für Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Huckewitz, Telefon: (03371) 606-310 zur Verfügung.

 

* w/m/d steht für weiblich/männlich/divers