Neue Zuständigkeit des Finanzamtes Angermünde für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer

- Erschienen am 23.02.2021
Symbolbild: Grunderwerbsteuer ©playstuff/AdobeStock

Die Grunderwerbsteuer wird bislang im Land Brandenburg von den Finanzämtern Calau, Eberswalde und Kyritz verwaltet. Ab dem 1. März 2021 geht die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt Eberswalde auf das Finanzamt Angermünde über. Fortan bearbeitet das Finanzamt Angermünde die Grunderwerbsteuervorgänge für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Dies gilt sowohl für alle noch nicht abschließend bearbeiteten als auch für neue Fälle.

Es werden keine Mitteilungen über das neu zuständige Finanzamt Angermünde und die neue Steuernummer an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger versendet. Falls in einem laufenden Grunderwerbsteuerfall eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt Angermünde erforderlich ist, kann erst einmal die bekannte Steuernummer angegeben werden. Das Finanzamt Angermünde wird die neue Steuernummer im weiteren Schriftverkehr verwenden.

Die Finanzämter Angermünde und Eberswalde bitten um Verständnis, dass die Grunderwerbsteuerstelle wegen der Umzugsarbeiten und der technischen Umstellung in der 9. Kalenderwoche 2021 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ist.