Finanzamt Nauen öffnet ab 11. April wieder für den Publikumsverkehr

- Erschienen am 08.04.2022

Nach Abschluss von Baumaßnahmen im Finanzamt Nauen ist die Behörde ab dem 11. April 2022 wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Wie in allen Finanzämtern im Land Brandenburg gelten dann auch im Finanzamt Nauen die seit 4. April 2022 gelockerten coronabedingten Zutrittsbeschränkungen. Das heißt: Besucherinnen und Besucher können die Service- und Informationsstellen (SIS) in den Finanzämtern wieder ohne Maske und vorherige Terminvereinbarung aufsuchen.

Für eine Elster-Vor-Ort-Registrierung ist allerdings auch weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig. Auch bei Fragen, die außerhalb der Zuständigkeit der Service- und Informationsstellen (SIS) liegen, wie etwa individuellen Fragen an die zuständigen Bearbeiter, muss weiterhin zuvor ein Termin vereinbart werden. Siehe unten Ansprechpartner nach (Steuer)Themen.