Ihr zuständiges Finanzamt finden

Nicht jedes Finanzamt ist für jeden Steuerfall zuständig. Für die meisten Steuerbürger – die jährlich eine gewöhnliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen – ist das nahegelegene Finanzamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zuständig.

Darüber hinaus nehmen einige Finanzämter für bestimmte Steuerarten oder bestimmte Steuerfälle eine überregionale Verantwortung für andere Finanzämter, des gesamten Landes oder gar bundesweit wahr.

Welches Finanzamt im Land Brandenburg für Sie zuständig ist ermitteln Sie in untenstehender Übersicht oder über den Finanzamtsfinder des Bundeszentralamtes für Steuern.

Nicht jedes Finanzamt ist für jeden Steuerfall zuständig. Für die meisten Steuerbürger – die jährlich eine gewöhnliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen – ist das nahegelegene Finanzamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zuständig.

Darüber hinaus nehmen einige Finanzämter für bestimmte Steuerarten oder bestimmte Steuerfälle eine überregionale Verantwortung für andere Finanzämter, des gesamten Landes oder gar bundesweit wahr.

Welches Finanzamt im Land Brandenburg für Sie zuständig ist ermitteln Sie in untenstehender Übersicht oder über den Finanzamtsfinder des Bundeszentralamtes für Steuern.

nach Finanzamt

nach Stichwort/Steuerart

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Groß- und Konzernprüfung

  • Grunderwerbsteuer

    • Das Finanzamt Angermünde ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
    • Das Finanzamt Calau ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
    • Das Finanzamt Kyritz ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam zuständig.
    • Das Finanzamt Angermünde ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
    • Das Finanzamt Calau ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
    • Das Finanzamt Kyritz ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam zuständig.
  • Lohnsteueraußenprüfung

    • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
    • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde zuständig.
    • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
    • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau und Cottbus zuständig.
    • Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.
    • Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen zuständig.
    • Das Finanzamt Kyritz ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg zuständig.
    • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d.­ H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen.
    • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.
    • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
    • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde zuständig.
    • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
    • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau und Cottbus zuständig.
    • Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.
    • Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen zuständig.
    • Das Finanzamt Kyritz ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg zuständig.
    • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d.­ H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen.
    • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.
  • Rennwett- und Lotteriesteuer

    • Das Finanzamt Cottbus ist für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.
    • Das Finanzamt Cottbus ist für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.