Kontakt zum Finanzamt Eberswalde

Ihre Nachricht an das Finanzamt Eberswalde

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.

Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.

Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)


Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Ihr Besuch im Finanzamt Eberswalde

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

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    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
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Kontakt zum Finanzamt Eberswalde

Organisation
Organisation:
Finanzamt Eberswalde
Standort
Straße:
Tramper Chaussee 5
PLZ Ort:
16225 Eberswalde
Ansprechpartner:
Telefon:
(03334) 275-4000

Öffnungszeiten des Finanzamtes Eberswalde

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.


Ansprechpersonen

  • Ansprechpartner nach (Steuer)Themen

    Mit Ihren Fragen zu allgemeinen Fragen des Steuerrechts und seiner Anwendung können Sie sich auch an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden, insbesondere in solchen Fällen, in denen die Service- und Informationsstelle (SIS) nicht zuständig ist.

    Anfragen zu persönlichen Verhältnissen richten Sie bitte an Ihren zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder dem Steuerbescheid ergibt. Die nachfolgend bezeichneten Ansprechpartner können zu diesen Fragen keine Auskünfte erteilen.

    Beachten Sie bitte auch, dass verbindliche Auskünfte telefonisch nicht erteilt werden können.

    Die Ansprechpartner aus den Arbeitsgebieten des Finanzamtes erreichen Sie während der Sprechzeiten. Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer) Die Ansprechpersonen für die Arbeitnehmerveranlagung finden Sie hier.
    Außensteuerrechtsfragen/Internationales Steuerrecht
    Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.
    (03334) 275-4197
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03334) 275-4217
    Bewertung von Haus- und Grundbesitz, Bedarfsbewertung
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung)
    (03334) 275-4127
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.
    (03334) 275-4278
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.
    (03334) 275-4261
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.
    (03334) 275-4261
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03334) 275-4261
    Erbschaft- und Schenkungsteuer Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    Finanzkasse: (03334) 275-4218
    Stundung, Erlass, Vollstreckung: (03334) 275-4138
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (03334) 275-5999
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Angermünde abgegeben.
    Investitionszulage für Unternehmer
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03334) 275-4249
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.
    Die Ansprechpersonen für Körperschaften und Vereine finden Sie hier.

    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraft­fahrzeug­steuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zoll­verwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.
    (03334) 275-4231
    Lohnsteuer Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03334) 275-4149
    Lohnsteueraußenprüfung Anordnung und Durchführung von Lohn­steuer­außen­prüfungen. Die Zuständigkeit hat das Finanzamt Angermünde.
    Personengesellschaften Die Ansprechpersonen für Personengesellschaften finden Sie hier.
    Rechtsbehelfe, Steuerverfahrensrecht, Einspruchs- und Klageverfahren in Steuersachen
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03334) 275-4302
    Sonstige Steuerpflichtige Die Ansprechpersonen für Sonstige Steuerpflichtige finden Sie hier.
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03334) 275-4153
    Umsatzsteuersonderprüfung (03334) 275-4147

    Mit Ihren Fragen zu allgemeinen Fragen des Steuerrechts und seiner Anwendung können Sie sich auch an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden, insbesondere in solchen Fällen, in denen die Service- und Informationsstelle (SIS) nicht zuständig ist.

    Anfragen zu persönlichen Verhältnissen richten Sie bitte an Ihren zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder dem Steuerbescheid ergibt. Die nachfolgend bezeichneten Ansprechpartner können zu diesen Fragen keine Auskünfte erteilen.

    Beachten Sie bitte auch, dass verbindliche Auskünfte telefonisch nicht erteilt werden können.

    Die Ansprechpartner aus den Arbeitsgebieten des Finanzamtes erreichen Sie während der Sprechzeiten. Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer) Die Ansprechpersonen für die Arbeitnehmerveranlagung finden Sie hier.
    Außensteuerrechtsfragen/Internationales Steuerrecht
    Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.
    (03334) 275-4197
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03334) 275-4217
    Bewertung von Haus- und Grundbesitz, Bedarfsbewertung
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung)
    (03334) 275-4127
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.
    (03334) 275-4278
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.
    (03334) 275-4261
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.
    (03334) 275-4261
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03334) 275-4261
    Erbschaft- und Schenkungsteuer Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    Finanzkasse: (03334) 275-4218
    Stundung, Erlass, Vollstreckung: (03334) 275-4138
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (03334) 275-5999
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Angermünde abgegeben.
    Investitionszulage für Unternehmer
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03334) 275-4249
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.
    Die Ansprechpersonen für Körperschaften und Vereine finden Sie hier.

    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraft­fahrzeug­steuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zoll­verwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.
    (03334) 275-4231
    Lohnsteuer Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03334) 275-4149
    Lohnsteueraußenprüfung Anordnung und Durchführung von Lohn­steuer­außen­prüfungen. Die Zuständigkeit hat das Finanzamt Angermünde.
    Personengesellschaften Die Ansprechpersonen für Personengesellschaften finden Sie hier.
    Rechtsbehelfe, Steuerverfahrensrecht, Einspruchs- und Klageverfahren in Steuersachen
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03334) 275-4302
    Sonstige Steuerpflichtige Die Ansprechpersonen für Sonstige Steuerpflichtige finden Sie hier.
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03334) 275-4153
    Umsatzsteuersonderprüfung (03334) 275-4147

  • Amtsleitung

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteher
    Thomas Langbecker
    (03334) 275-5900
    Ständige Vertreterin
    des Vorstehers

    Sally Isabella Owczarek-Pawlak (m.d.W.d.G.b.)
    (03334) 275-5900
    Geschäftsstellenleiter
    Ingo Graf
    (03334) 275-5900

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteher
    Thomas Langbecker
    (03334) 275-5900
    Ständige Vertreterin
    des Vorstehers

    Sally Isabella Owczarek-Pawlak (m.d.W.d.G.b.)
    (03334) 275-5900
    Geschäftsstellenleiter
    Ingo Graf
    (03334) 275-5900


Letzte Aktualisierung: 03.04.2024 um 13:39 Uhr
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