Kontakt zum Finanzamt Angermünde

Ihre Nachricht an das Finanzamt Angermünde

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.

Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.

Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)


Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Ihr Besuch im Finanzamt Angermünde

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

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    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
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Kontakt zum Finanzamt Angermünde

Organisation
Organisation:
Finanzamt Angermünde
Standort
Straße:
Jahnstraße 49
PLZ Ort:
16278 Angermünde
Ansprechpartner:
Telefon:
(03331) 267-0

Öffnungszeiten des Finanzamtes Angermünde

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.


Ansprechpersonen

  • Ansprechpersonen nach (Steuer)Themen

    Mit Ihren Fragen können Sie sich auch weiterhin während der Sprechzeiten an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden. Anfragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen richten Sie bitte grundsätzlich an Ihren für Sie zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder aus dem Steuerbescheid ergibt. Darüber hinaus steht Ihnen die Leitung des Finanzamtes für Auskünfte zur Verfügung.
    Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Steuerthema/Anliegen Telefonnummer
    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)

    Bearbeitung von Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rentnern auch wenn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
    (Hinweis: Für die Änderung der ELSTAM - elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträge z. B. Entfernungspauschalen für Fahrten zur Arbeit ist die Service- und Informationsstelle zuständig.)

    (03331) 267-0

    Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht

    Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.

    (03331) 267-341

    Betriebsprüfung und Kassennachschau

    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.

    (03331) 267-285

    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung), Grundsteuerreform

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 

    (03331) 267-0

    Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Verpächter

    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.

    (03331) 267-0

    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter

    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).

    (03331) 267-0

    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige

    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).

    (03331) 267-0

    Elektronische Bilanz

    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich veorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstäten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

    (03331) 267-149 

    Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.

    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)

    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.

    (03331) 267-327

    Geschäftsstelle

    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.

    (03331) 267-173

    Grunderwerbsteuer

    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

    (03331) 267-138

    Körperschaften und Vereine

    Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.

    Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen.. 

    (03331) 267-121
    (03331) 267-159

    Kraftfahrzeugsteuer

    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte

    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.

    (03331) 267-342
    Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt Eberswalde.

    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung

    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.

    (03331) 267-165

    Lohnsteueranmeldung (Anmeldesteuerstelle)

    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.

    (03331) 267-120

    Lohnsteueraußenprüfung

    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.

    (03331) 267-285

    Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle

    Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln.

    Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation! Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt.

    Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO).

    Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Wege bekannt gegeben.

    Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit.

    (03331) 267-115
    (03331) 267-118

    Die NAST erreichen Sie telefonisch wie folgt:

    Montag, Donnerstag: jeweils 14–16 Uhr
    Dienstag: 14–18 Uhr

    Sofern Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachicht für dei Neuaufnahmestelle und Ihre Kontaktdaten hinterlassen, rufen wir Sie an.

    Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    • Festsetzung
      • der Umsatzsteuer
      • des Gewerbesteuermessbetrages und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
    • Bearbeitung von E-Bilanzen und Einnahmeüberschussrechnungen
    • Erteilung von
      • Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG (Steuerabzug bei Bauleistungen)
      • Bescheinigungen nach § 22f Abs. 1 S. 2 UStG (Erfassung als Steuerpflichtiger/Unternehmer)
      • Bescheinigungen in Steuersachen
    (03331) 267-335

    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)

    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.

    (03331) 267-162

    Straf- und Bußgeldsachen

    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.

    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.

    Steuerfahndung

    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.

    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgeben.

    Umsatzsteuervoranmeldung (Anmeldesteuerstelle)

    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.

    (03331) 267-120

    Umsatzsteuerfragen

    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht

    (03331) 267-115

    Mit Ihren Fragen können Sie sich auch weiterhin während der Sprechzeiten an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden. Anfragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen richten Sie bitte grundsätzlich an Ihren für Sie zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder aus dem Steuerbescheid ergibt. Darüber hinaus steht Ihnen die Leitung des Finanzamtes für Auskünfte zur Verfügung.
    Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Steuerthema/Anliegen Telefonnummer
    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)

    Bearbeitung von Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rentnern auch wenn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
    (Hinweis: Für die Änderung der ELSTAM - elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträge z. B. Entfernungspauschalen für Fahrten zur Arbeit ist die Service- und Informationsstelle zuständig.)

    (03331) 267-0

    Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht

    Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.

    (03331) 267-341

    Betriebsprüfung und Kassennachschau

    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.

    (03331) 267-285

    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung), Grundsteuerreform

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 

    (03331) 267-0

    Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Verpächter

    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.

    (03331) 267-0

    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter

    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).

    (03331) 267-0

    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige

    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).

    (03331) 267-0

    Elektronische Bilanz

    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich veorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstäten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

    (03331) 267-149 

    Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.

    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)

    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.

    (03331) 267-327

    Geschäftsstelle

    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.

    (03331) 267-173

    Grunderwerbsteuer

    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

    (03331) 267-138

    Körperschaften und Vereine

    Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.

    Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen.. 

    (03331) 267-121
    (03331) 267-159

    Kraftfahrzeugsteuer

    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte

    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.

    (03331) 267-342
    Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt Eberswalde.

    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung

    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.

    (03331) 267-165

    Lohnsteueranmeldung (Anmeldesteuerstelle)

    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.

    (03331) 267-120

    Lohnsteueraußenprüfung

    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.

    (03331) 267-285

    Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle

    Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln.

    Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation! Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt.

    Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO).

    Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Wege bekannt gegeben.

    Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit.

    (03331) 267-115
    (03331) 267-118

    Die NAST erreichen Sie telefonisch wie folgt:

    Montag, Donnerstag: jeweils 14–16 Uhr
    Dienstag: 14–18 Uhr

    Sofern Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachicht für dei Neuaufnahmestelle und Ihre Kontaktdaten hinterlassen, rufen wir Sie an.

    Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    • Festsetzung
      • der Umsatzsteuer
      • des Gewerbesteuermessbetrages und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
    • Bearbeitung von E-Bilanzen und Einnahmeüberschussrechnungen
    • Erteilung von
      • Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG (Steuerabzug bei Bauleistungen)
      • Bescheinigungen nach § 22f Abs. 1 S. 2 UStG (Erfassung als Steuerpflichtiger/Unternehmer)
      • Bescheinigungen in Steuersachen
    (03331) 267-335

    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)

    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.

    (03331) 267-162

    Straf- und Bußgeldsachen

    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.

    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.

    Steuerfahndung

    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.

    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgeben.

    Umsatzsteuervoranmeldung (Anmeldesteuerstelle)

    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.

    (03331) 267-120

    Umsatzsteuerfragen

    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht

    (03331) 267-115

  • Amtsleitung

    Amtsbezeichung
    Name
    Telefonnummer

    Vorsteherin
    Antje Langbecker

    (03331) 267-177

    Ständige Vertreterin
    der Vorsteherin
    Heidelore Probstmeyer

    (03331) 267-159

    Geschäftsstellenleiterin
    Ute Sieg

    (03331) 267-173

    Amtsbezeichung
    Name
    Telefonnummer

    Vorsteherin
    Antje Langbecker

    (03331) 267-177

    Ständige Vertreterin
    der Vorsteherin
    Heidelore Probstmeyer

    (03331) 267-159

    Geschäftsstellenleiterin
    Ute Sieg

    (03331) 267-173


Letzte Aktualisierung: 03.04.2024 um 13:35 Uhr
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